Preisvergleichsportale und Produktsuchmaschinen erleben einen Boom und werden immer mehr genutzt. Laut aktueller ACTA-Analyse 2009 recherchieren mit 97 Prozent fast alle Online-User Produkte und Dienstleistungen im Internet. 55 Prozent davon greifen dabei auf Preisvergleiche zurück. E-Commerce Anbieter nutzen diesen neuen Kanal immer häufiger als Umsatzbooster. Insbesondere günstige Angebote können gezielt zur Vermarktung auf Preisvergleichsportalen eingesetzt werden. Die fünf wichtigsten Vorteile, warum man Preisvergleich-Suchmaschinen als Marketinginstrument in Erwägung ziehen sollte, haben wir für Sie zusammengefasst:

1)      Qualifiziertere Leads: Ein Interessent, der von einer Preisvergleich-Suchmaschine kommt, ist meist in seinem Verkaufsentscheidungsprozess weiter fortgeschritten als jemand, der auf eine einfache Verkaufsanzeige bei  z.B. Google klickt.

2)      Höhere Conversion: Der über Preisvergleich-Suchmaschinen generierte Traffic ist conversion-stark. Während man mit herkömmlichen Online-Marketingmaßnahmen meist nur 1-2 Prozent Conversion erzielt werden, liegen die Raten im Preisvergleich-Suchmaschinenmarketing oft bei 3-4 Prozent.

3)      Preiswertere Cost per Clicks: Für eine Reihe von Produkten und Produktgruppen sind die Preise pro Klick bei den Preisvergleich-Suchmaschinen günstiger als bei den gewöhnlichen Suchmaschinen, wie z.B. Google.

4)      Besseres Ranking: Die SEO-Power der Preisvergleichsportale können sich insbesondere kleinere und neue E-Shops zu Nutze machen. Auf den vorderen Plätzen der Suchmaschinen erscheinen häufig nur Preisvergleichsportale – je konkreter die Suche, umso stärker ist dieser Effekt.

5)      Trafficoptimierung: Über die eigene Preisplatzierung und die Anzahl der eingestellten Produkte lässt sich der Traffic auf der Website des eigenen Online-Shops optimal steuern.

Wie funktionieren Preisvergleichs-Suchmaschinen?

Die Registrierung auf solchen Preisvergleichsportalen geht einfach in nur vier Schritten:

1. Schritt: Unternehmen (Onlineshop-Betreiber) bewirbt sich bei Preisvergleichsportal mit seinen Shop- und  Produkt-
daten.

2. Schritt: Preisvergleichsportal prüft die Bewerbung des Onlineshop-Betreibers und nimmt den Shop – bei Erfüllung aller relevanter Kriterien – in seine Listung auf.

3. Schritt: Onlineshop-Betreiber lädt Produktdaten (Name, Preis, EAN, kleine Beschreibung, Produktkategorie) über eine Datei hoch.

4. Schritt: System der Preissuchmaschine lädt daraufhin das Produkt mit Bild automatisch hoch. Voraussetzung: Produktdaten wurden hochgeladen.

Die Anmeldung ist bei den großen Preisvergleichsportalen kostenlos. Berechnet werden dem Online-Shop-Betreiber die Klicks von Usern auf sein Produkt. Eine Preisvergleich-Suchmaschine finanziert sich in der Regel durch die Klicks, die zum jeweiligen Shop führen. Das  Prinzip ist nicht anders als bei Google Adwords. Die Klicks kosten zwischen 0,20 und 0,35 Cent. Der einzige Unterschied: in der Trefferliste werden nur Shops bzw. Produkte angezeigt.

Sind Sie auf einem Preisvergleichsportal angemeldet, erhalten Sie Login-Daten für einen gesonderten Partnerzugang. Dort können Sie täglich die Auswertung Ihrer Produkte und Klicks abrufen.

Die reine Präsenz auf diesen Seiten reicht jedoch für den Erfolg nicht aus. Die Präsenz bedeutet zeitlichen und technischen Aufwand. Es gilt regelmäßig die Produktdaten zu aktualisieren, die Shopdaten in die notwenigen Formate umzuwandeln und Shopoptimierungen durchzuführen.

Für wen lohnt sich die Vermarktung mit Preisvergleich-Suchmaschinen?

Der Einsatz von Preisvergleich-Suchmaschinen als Marketinginstrument ist abhängig von der Unternehmensstrategie. Grundsätzlich lohnt es sich für alle, die sich flexibel über den Preis differenzieren können. Nicht lohnenswert ist diese Form der Vermarktung für Produkte mit Preisbindungen oder Luxusgüter.

Fazit: Preisvergleich-Suchmaschinen sollten für das Marketing von Online-Shops mit Gütern, deren Preis frei gestaltet werden kann, in Betracht gezogen werden.

Zwei Tipps zum Schluss

1) Prüfen Sie regelmäßig Ihre Angebote. Neben den grundsätzlichen Regeln zur Preisangabenverordnung (PangV) sind die strengeren Anforderungen, die seit dem Urteil des BGH im März dieses Jahres gelten, zu berücksichtigen.http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=51242&pos=0&anz=56

2) Vertrauen ist immer noch ausschlaggebend. Der billigste Anbieter erhält nicht automatisch den Zuschlag. Oft werden niedriger gerankte Anbieter bevorzugt. Ausschlaggebend für eine Kaufentscheidung bildet immer noch das Vertrauen. Eindeutige Bestellwege, ein übersichtlicher Online-Shop, eine breite Auswahl an Zahlmöglichkeiten waren und bleiben wichtig.